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   BGH, 20.09.1960 - 1 StR 286/60   

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BGH, 20.09.1960 - 1 StR 286/60 (https://dejure.org/1960,2882)
BGH, Entscheidung vom 20.09.1960 - 1 StR 286/60 (https://dejure.org/1960,2882)
BGH, Entscheidung vom 20. September 1960 - 1 StR 286/60 (https://dejure.org/1960,2882)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 28.07.1938 - 5 D 344/38

    Ein Urteil, das wegen Unzurechnungsfähigkeit des Täters an Stelle der Strafe

    Auszug aus BGH, 20.09.1960 - 1 StR 286/60
    Bedenken vorbringt (zur Frage, ob das Landgericht insofern überhaupt neue, vom früheren Urteil abweichende Feststellungen treffen durfte vgl. einerseits RGSt 69, 12; 72, 353, 355; andererseits BGH LM Nr. 30 zu § 23 StGB); denn die angefochtene Entscheidung wird in ihrem Ergebnis auf jeden Fall von der Hilfserwägung getragen.
  • RG, 20.11.1934 - 1 D 1222/34

    1. Wann erfordert die öffentliche Sicherheit nach dem § 42 b StGB. die

    Auszug aus BGH, 20.09.1960 - 1 StR 286/60
    Bedenken vorbringt (zur Frage, ob das Landgericht insofern überhaupt neue, vom früheren Urteil abweichende Feststellungen treffen durfte vgl. einerseits RGSt 69, 12; 72, 353, 355; andererseits BGH LM Nr. 30 zu § 23 StGB); denn die angefochtene Entscheidung wird in ihrem Ergebnis auf jeden Fall von der Hilfserwägung getragen.
  • RG, 09.07.1881 - 1415/81

    1. Genügt, wenn die Verurteilung des Thäters erfolgt ist, in einem späteren

    Auszug aus BGH, 20.09.1960 - 1 StR 286/60
    Die Grundsätze für die Unzulässigkeit einer Bezugnahme auf andere Urteile (vgl. RGSt 4, 367; 30, 143)können in dieser Strenge nicht gelten, wenn es sich um zwei im selben Verfahren ergangene, einander ergänzende Urteile handelt und die Bezugnahme Feststellungen betrifft, die von der teilweisen Aufhebung der Feststellungen des ersten Urteils nicht berührt wurden (vgl. RG DJ 38, 1192).
  • BGH, 13.10.1981 - 1 StR 471/81

    Verpflichtung des Tatrichters zur Darstellung der eigenverantwortlich getroffenen

    Von den in § 267 StPO angeführten Ausnahmen abgesehen hat es die Praxis seit jeher zugelassen, daß auf das Ergebnis rechtskräftig abgeschlossener Abschnitte desselben, gegen den gleichen Angeklagten gerichteten Verfahrens - wie zum Beispiel den rechtskräftigen Schuldspruch und die ihm zugrunde liegenden tatsächlichen Feststellungen - in der verfahrensbeendigenden Entscheidung ohne weiteres Bezug genommen werden darf (vgl. BGH, U. v. 20.9.1960 - 1 StR 286/60;U. v. 17.10.1961 - 5 StR 398/61; BGH NJW 1962, 59, 60 [BGH 31.10.1961 - 1 StR 401/61]; BGHSt 24, 274, 275 [BGH 17.12.1971 - 2 StR 5221/71]; BGH, B. v. 4.6.1976 - 2 StR 247/76; Fuhrmann JR 1962, 81, 83).
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